Version 1 / Stand: 22.07.2025

1 | Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Cloud AGB - Testversion“) der MediaInterface GmbH (nachfolgend „MI“) gelten ausschließlich für alle Verträge der MI-Kunden über die kostenlose, vorübergehende Bereitstellung einer Testversion von Softwareanwendungen über das Medium Internet in Form von Software as a Service (nachfolgend „SaaS-Dienstleistung“). Sie gelten auch für unentgeltliche, vorübergehende Testversionen aller zukünftigen SaaS-Dienstleistungen der MI, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 | Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn MI ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2 | Art, Umfang und Dauer Leistungen; Testlaufzeit

2.1 | MI stellt dem Kunden für die jeweils vereinbarte Dauer („Testlaufzeit“) die SaaS-Dienstleistung als unentgeltliche Testversion („Testversion“) zur Nutzung in einer Cloudinfrastruktur zu Testzwecken zur Verfügung. ****

2.2 | MI stellt dem Kunden die vereinbarten SaaS-Dienstleistungen ausschließlich auf einem Speicherplatz in externen Rechenzentren von Microsoft Azure („Cloud-Partner“), aktuell an den Standorten des Cloud-Partners in Frankfurt, Paris oder Amsterdam, zur Verfügung. MI behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, den Cloud-Partner zu ändern und/oder dem Kunden die SaaS-Dienstleistungen von Rechenzentren aus anderen Standorten des Cloud-Partners als den vorstehend aufgeführten Standorten zur Verfügung zu stellen. ****

2.3 | MI räumt dem Kunden mit der Bereitstellung der Testversion das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Testlaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die SaaS-Dienstleistung kostenlos zu nutzen, das heißt auch, die zur Verfügung gestellte Software temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der SaaS-Dienstleistung erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Das Nutzungsrecht besteht weltweit bis auf diejenigen Länder, in denen MI aufgrund staatlicher Rechtsakte (beispielsweise Exportbeschränkungen) die jeweilige SaaS-Dienstleistung nicht allgemein anbietet und der Zugang zu der SaaS-Dienstleistung bestimmungsgemäß nicht möglich ist. Bestimmungsgemäß ist der Zugang nicht möglich, wenn bei einer zutreffenden Geolokalisierung der Zugang für alle Kunden in dem betreffenden Land aufgrund staatlicher Rechtsakte gesperrt ist.  ****

2.4 | Weder der Kunde noch die Nutzer, die über den Kunden auf die SaaS-Dienstleistung der MI zugreifen, sind berechtigt, die SaaS-Dienstleistung auf eine Weise zu nutzen, die dem Kunden durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder dem Kunden bekannte behördliche Anordnungen verboten ist oder um die Rechte anderer zu verletzen.  ****

3 Datenschutz und Vertraulichkeit

3.1 | Der Kunde wird bei der Nutzung der SaaS-Dienstleistung die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die MI ist insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DS-GVO. ****

3.2 | Es wird klargestellt, dass der Kunde bei der Nutzung des Online-Self-Service-Tests Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne bleibt. Infolgedessen ist die MI zwar während der Geltung des Vertragsverhältnisses zur Verarbeitung und Verwendung der Daten berechtigt, jedoch nur im Rahmen der Bereitstellung des Testzugangs. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird nicht geschlossen. ****

3.3 | Der Kunde sorgt dafür, dass MI alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. ****

3.4 | Die MI sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über die Informationssicherheit und den Datenschutz beachten. Die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen. ****

3.5 | Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die vorgenannte Pflicht zur Vertraulichkeit schränkt jedoch keine Partei darin ein, für sie tätige Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, in anderen Projekten einzusetzen. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bleibt unbenommen. ****

3.6 | Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zur SaaS-Dienstleistung eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. ****

4 Verfügbarkeit; Support- Wartungspflichten

MI ist während der Vertragslaufzeit nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der SaaS-Dienstleistungen sicherzustellen. MI übernimmt während der Testlaufzeit keinerlei Wartungs- und Supportverpflichtungen.

5 Pflichten des Kunden

5.1 | Der Kunde hat die seitens MI im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben und nachträgliche Änderungen seiner Kundendaten unverzüglich mitzuteilen.  ****