Stand: 01.06.2017
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der MediaInterface GmbH, Schweriner Straße 1, 01067 Dresden (nachfolgend „MI“) gelten für alle Verträge des Kunden mit der MI über die Überlassung der Software und den Verkauf von Hardware (Software und Hardware zusammen auch „Produkte“) auf der Basis innovativer Sprachtechnologie und – soweit vereinbart initiale Beratungsleistungen, Installation, Schulung, Schreibdienstleistungen sowie für den Support der Produkte nach der Lieferung.
1.2 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn MI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Soweit nichts anders vereinbart, wird der Kunde die überlassene Hardware und Software nach Erhalt installieren und konfigurieren. Es ist Sache des Kunden, dass die hierfür gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche System-Umgebung bereitsteht. Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft durch MI sind nur Gegenstand dieses Vertrags, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
1.4 Produktdarstellungen und Preislisten der MI sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt eines Vertrages werden.
1.5 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber der MI zu erfüllen, kann diese bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird MI frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.6 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.1 Der Kunde erwirbt von MI die im Vertrag bezeichneten Geräte (Hardware). Für die Hardware erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Betriebsanleitung.
2.2 Die Hardware kann (Re-)Exportrestriktionen unterliegen. Der Kunde hat in diesem Fall die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen zu beachten.
3.1 Für die Beschaffenheit der Software von der MI ist die bei Vertragsschluss gültige und dem Kunden zur Verfügung stehende Anwendungsdokumentation maßgeblich. Die Software der MI und die zugehörige Anwendungsdokumentation werden in deutscher Sprache überlassen. Anspruch auf Mehrsprachigkeit besteht nicht. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der überlassenen Software. Die Software wird in üblicher Form zum Herunterladen über den Kundenzugang zum MI-Serviceportal bereitgestellt. Falls im Vertrag anders vereinbart, erfolgt eine gesonderte Lieferung der Software auf Datenträger. Die Freischaltung der Software wird entweder mit einer dem Kunden per E-Mail überlassenen Lizenzdatei bzw. einem Lizenzkey oder durch Teleservice durch die MI vorgenommen. Für die Einhaltung von etwaigen Lieferterminen und den Gefahrübergang ist – sofern kein körperlicher Versand stattfindet – der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird.
3.2 Nutzungsrechtseinräumung
3.2.1 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, räumt MI bei Lieferung bis zur vollständigen Zahlung ein befristetes und jederzeit kündbares und ab der vollständigen Zahlung ein zeitlich unbeschränktes dauerhaftes, nicht ausschließliches Recht ein, die Software der MI gemäß dem im Vertrag vereinbarten Umfang zu nutzen.
3.2.2 Bei Teststellungen erfolgt die Nutzungsrechtseinräumung abweichend von Ziffer 3.2.1 zeitlich beschränkt auf die Dauer des vereinbarten Teststellungszeitraums.
3.2.3 Ein Bearbeitungsrecht wird dem Kunden nicht eingeräumt. Nicht erlaubt sind insbesondere eine Änderung, Weiterentwicklung, Disassemblierung, Re-Kompilierung sowie Reverse-Engineering. Vermietung, Leihe und Leasing sind nicht zulässig.
3.2.4 Dem Kunden ist es verboten, einen vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.
3.2.5 Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie ausschließlich zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
3.2.6 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.