Version 5 / Stand: 01.10.2024
1.1 | Diese Nutzungsbedingungen der MediaInterface GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) gelten für die Nutzung der über einen Vertrag mit dem Partner oder dem Anbieter selbst erworbenen Software des Anbieters (im Folgenden MI-Software) durch einen Unternehmer (nachfolgend „Lizenznehmer“). Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart.
1.2 | Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn der Lizenznehmer lediglich ein Angebot des Anbieters oder eines Partners über die Überlassung der MI-Software annimmt.
1.3 | Neben diesen Nutzungsbedingungen können im Hinblick auf die Nutzung der MI-Software zusätzlich besondere Nutzungsbedingungen (Lizenzbestimmungen) des Partners zur Anwendung kommen. Soweit die Nutzungsbedingungen des Partners im Hinblick auf die Nutzung der MI-Software diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen des Partners ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen.
1.4 | Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 | Die Nutzung von MI-Software ist ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen vorbehalten, die als Unternehmer oder für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handeln.
2.2 | Um die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen zu können, muss der Partner oder der Lizenznehmer selbst die Lizenzen beim Anbieter bestellt haben. Danach findet die Bereitstellung der MI-Software beim Lizenznehmer durch den Anbieter statt. Hierbei wird der Lizenznehmer für den mit dem Partner oder mit dem Anbieter vereinbarten Nutzungsumfang freigeschaltet.
2.3 | Der Lizenznehmer kann nun produktiv mit der MI-Software arbeiten.
3.1 | Der Anbieter stellt dem Lizenznehmer die MI-Software mit den vereinbarten Funktionen zur Verfügung.
3.2 | Die MI-Software wird in unregelmäßigen Abständen bis zum End-of-Life Datum vom Anbieter aktualisiert. Der Lizenznehmer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der MI-Software in der jeweils bereitgestellten oder noch in Pflege befindlichen Version. Der Lizenznehmer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der MI-Software.
4.1 | Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Lizenznehmer nicht zumutbar.
4.2 | Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,